Eltern Ratgeber - Leitfaden für werdende Eltern
Ämterfahrplan - Leitfaden für werdende Eltern
Damit Sie sich ganz auf Ihre Schwangerschaft und Geburt konzentrieren können.
Die Geburt eines Kindes ist eines der aufregendsten Erlebnisse im Leben jeden Paares. Nichts möchte man als Elternteil mehr, als all seine Aufmerksamkeit und Liebe dem neuen Erdling zu schenken.
Um jedoch die Zeit während der Schwangerschaft, aber vor allem nach der Geburt des Kindes in vollen Zügen genießen zu können, ist es ratsam, die wichtigsten Behördengänge möglichst frühzeitig zu erledigen.
Hier finden Sie alle wichtigen Behördengänge auf einen Blick.
Vor der Geburt
Schwangerschafts- vorsorgeuntersuchungen |
|
Behandelnde Ärztin / Behandelnder Arzt |
Mutterschutzfrist / Mutterschaftsgeld |
frühestens 7 Wochen vor der Geburt |
Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt |
Vaterschaftsanerkennung für Unverheiratete |
am besten bereits vor der Geburt |
Standesamt. Ausführliche Infos unter: Vaterschaftsanerkennung |
Nach der Geburt
Geburtsurkunde beantragen Geburtsdaten des Kindes werden meist in der Klinik aufgenommen und ans Standesamt übermittelt |
Innerhalb einer Woche nach der Geburt |
Standesamt am Geburtsort des Kindes |
Krankenversicherung des Kindes anmelden (Geburtsurkunde vorlegen) |
Antrag auf Familienversicherung unmittelbar nach der Geburt |
Geschäftsstellen der Krankenkasse |
Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt beantragen |
mit der Beantragung der Familien-versicherung des Kindes |
mit dem Geburtsurkundenexemplar für Mutterschaftshilfe an die Krankenkasse wenden |
Elternzeit |
Elternzeit bekanntzugeben spätestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit (bzw. Antritt des Elternzeitabschnittes oder spätestens 7 bzw. 8 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist) |
beim Arbeitgeber beantragen |
Elterngeld |
nach der Geburt, vor Ablauf der Mutterschutzfrist |
Eine Übersicht der Elterngeldstellen in den Bundesländern finden Sie in der Broschüre „Elternzeit“, die Sie sich auf dieser Seite des Bundesministeriums als pdf herunterladen können |
Vaterschaftsanerkennung |
vor und nach der Geburt |
Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar. Ausführliche Infos unter: Vaterschaftsanerkennung |
Unterhaltszuschuss |
Antragstellung nach der Geburt für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt bekommen |
Jugendamt |
Kindergeld |
Antrag nach der Geburt |
Mit der Geburtsurkunde bei der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur oder des Arbeitgebers |
Lohnsteuerkartenänderung (Kinderfreibetrag) |
nach der Geburt |
Finanzamt / Bürgerservice |